Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite

Sie sind bereits in einer Führungsposition tätig und möchten Ihr Fachwissen in der digitalen Führung von Mitarbeitern und Teams mit der Weiterbildung zum Digital Leader erweitern? Gute Entscheidung! Der Staat unterstützt Sie dabei mit verschiedenen Förderprogrammen und übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung als digitale Führungskraft Ihnen folgende Fördervarianten zur Verfügung:

Ihre Möglichkeiten

  • Qualifizierungschancengesetz

    Bis zu 100%, für Beschäftigte, Antragstellung über den Arbeitgeber Mehr erfahren

  • Steuerliche Förderung (Werbungskosten)

    Ohne Höchstgrenze, über die jährliche Steuererklärung Mehr erfahren

  • Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung

    Bei gesundheitlichen Problemen, über den Rentenversicherungsträger Mehr erfahren

  • Förderung durch Landesprogramme

    Unterschiedliche Optionen je nach Bundesland Mehr erfahren

Infobroschüre

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Beschäftigten bereits seit 2019 die Möglichkeit, sich eine berufsbegleitende Weiterbildung mit bis zu 100 % fördern zu lassen, sofern die Weiterbildungsmaßnahme in Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgt und bestehende Fachkompetenzen erweitert werden. So soll der bestehende Arbeitsplatz gesichert und die eigenen Karrierechancen verbessert werden.

    Wer wird gefördert?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz sind Beschäftigte förderfähig, die Ihre Fachkenntnisse bzw. Ihre Führungskompetenzen als Digital Leader - Digitale Führungskraft erweitern möchten - besonders im Hinblick auf den digitalen Strukturwandel. Hinweis: Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde, muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

    Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Weiterbildungskosten sowie Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung.

    Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 15 Prozent und 100 % der Weiterbildungskosten und variiert je nach der Betriebsgröße und dem Alter des Mitarbeiters. Für schwerbehinderte und ältere Menschen kann der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ebenfalls bis zu 100 % betragen. Um Ihren Arbeitgeber finanziell zu entlasten, können auch Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung mit 25 bis 75% gefördert werden. Die konkrete Förderhöhe ist ebenfalls abhängig von der Betriebsgröße Ihres Arbeitgebers.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

Weiterbildungsförderung für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung zum Digital Leader muss durch Ihre/-n Arbeitgeber/-in bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Nähere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz sowie zur Beantragung der Förderung erhalten Sie bzw. Ihr/-e Arbeitgeber/-in über den Arbeitgeber Service der zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 555520.

Steuerliche Förderung

Die Weiterbildungskosten zum Digital Leader können Sie außerdem als Werbungskosten über Ihre jährliche Steuererklärung absetzen, sofern die Weiterbildung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dient und Ihr Fachwissen damit erhalten, angepasst oder erweitert wird. Dies ist beispielsweise zutreffend, wenn Sie bereits in einer Führungsposition tätig sind und Ihre Fachkompetenz im Zuge des digitalen Wandels und New Work Modellen mit der Weiterbildung als digitale Führungskraft erweitern möchten.

Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Folgende Fort- und Weiterbildungskosten können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung (genauer in der Anlage N) als berufliche Ausgaben geltend machen:

  • Kursgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten (z. B. Hotel)
  • Verpflegungsmehraufwand (aktuell 24 Euro pro Tag bei einer Fortbildungsreise mit Übernachtung)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachbücher oder Schreibutensilien)

Eine Höchstgrenze besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei Umschulung

Sollte Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen bedroht oder gemindert sein, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Förderung der Weiterbildungskosten über die Deutsche Rentenversicherung zu beantragen.

Die sogenannten Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung, welche auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ genannt werden, sollen betroffenen Menschen bei der Eingliederung am Arbeitsmarkt helfen oder eine Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen.

    Wer wird gefördert?

Sie können einen Antrag auf Förderung der Weiterbildungskosten bei der Deutsche Rentenversicherung stellen, wenn: Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, Sie seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, die Fördermaßnahme direkt im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgt, Sie ohne die Förderung, aufgrund Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit, eine Rente erhalten müssten. Die Prüfung der entsprechenden Fördervoraussetzungen erfolgt durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

    Wie hoch ist die Förderung?

Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, können die Weiterbildungskosten zur Teilnahme am Fernlehrkurs "Digital Leader (IHK) - Digitale Führungskraft" vollständig von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden. Dazu gehören: Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für die Unterkunft (für Bildungsmaßnahmen, die nicht am Wohnort stattfinden), Verpflegungskosten, Fahrtkosten, Kosten für Lernmaterialien, bei Bedarf die Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung Zusätzlich können Sie die Dauer der Maßnahme ein sogenanntes Übergangsgeld erhalten. Hierbei dient ein fiktives Gehalt einer gleichaltrigen Person mit einem vergleichbaren Beruf als Berechnungsgrundlage.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare sowie Unterstützung beim Ausfüllen bzw. bei der Beantragung. Sie können sich hierfür auch gern an Ihren persönlichen Reha-Berater wenden, der Ihnen bei allen berufs- und arbeitskundlichen Fragen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Übrigens: Die Antragstellung ist auch online möglich. Nähere Informationen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung finden Sie hier.

Förderung durch Landesprogramme

Die Weiterbildung Digital Leader (IHK) können Sie sich, zusätzlich zu den staatlichen Fördermöglichkeiten, auch durch verschiedene Landesprogramme fördern lassen. Zusammen mit den bundesweiten Förderprogrammen sind diese in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz übersichtlich aufgelistet (angepasst an Ihre Suchkriterien).