Ob neue Technologien, Digitalisierung, Automatisierung oder Künstliche Intelligenz: Der digitale Strukturwandel betrifft nahezu alle Arbeitsbereiche und brachte in den vergangenen Jahren eine Reihe an New Work Modellen hervor, die ein Umdenken in Bezug auf die herkömmliche Unternehmens- und Mitarbeiterführung erforderlich machen.
Besonders gefragt sind hierbei moderne Führungskräfte, die im digitalen Wandel eine Chance zur Weiterentwicklung des Unternehmens sehen und sich den Herausforderungen im Umgang mit neuen Arbeitsmodellen und globalen Veränderungen stellen.
Diesen Ansatz teilen auch Bund und Länder und bieten Führungskräften und Unternehmern zahlreiche Förderprogramme im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Für die Teilnahme an unserem IHK-zertifizierten und berufsbegleitenden Weiterbildung zum Digital Leader stehen Ihnen u.a. folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Ihre Möglichkeiten
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Qualifizierungschancengesetz
Bis zu 100%, für Beschäftigte, Antragstellung über den Arbeitgeber Mehr erfahren
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Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
Bis zu 100%, für Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden, über die Agentur für Arbeit Mehr erfahren
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Förderung durch Landesprogramme
Unterschiedliche Optionen je nach Bundesland Mehr erfahren
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Förderung für Rehabilitanden
Förderung der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ Mehr erfahren
Qualifizierungschancengesetz
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Beschäftigte Ihres Unternehmens, die eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie beispielsweise unseren Fernlehrkurs zum Digital Leader (IHK) absolvieren wollen, um ihre Kompetenzen und Kenntnisse als digitale Führungskraft zu erweitern. Hinweis: Die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungskosten für berufsbegleitende Erweiterungsqualifizierungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind sowie die Lohnkosten Ihrer Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße und wird wie folgt von der Agentur für Arbeit übernommen: ab neun Mitarbeiter: bis zu 100%, 10 bis 249 Mitarbeiter: bis zu 50 %, 250 bis 2.499 Mitarbeiter: bis zu 25%, ab 2.500 Mitarbeiter: bis zu 15%. Hinweis: Für ältere sowie schwerbehinderte Beschäftigte ist eine höhere Förderung möglich. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zudem einen Teil der Lohnfortzahlungen für Beschäftigte, die eine Weiterbildung absolvieren. Auch diese Förderhöhe variiert je nach Betriebsgröße und beträgt: bis neun Mitarbeiter: bis zu 75%, 10 bis 249 Mitarbeiter: bis zu 50%, ab 250 Mitarbeiter: bis zu 25%.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur konkreten Förderhöhe erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständige Agentur für Arbeit oder bundesweit unter 0800 4 5555 20.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der IHK-zertifizierten Weiterbildung zum Digital Leader oder wünschen weitere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
Im Fall einer Kurzarbeit haben Sie mit einer Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit die Möglichkeit, sich die Weiterbildung zum Digital Leader Ihrer bestreffenden Fach- und Führungskräfte fördern zu lassen. Damit nutzen Sie die Dauer der Kurzarbeit Ihrer Angestellten sinnvoll und machen Ihre Mitarbeiter fit für die digitale Zukunft im Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Beschäftigte, die sich momentan in Kurzarbeit befinden und eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden, sofern diese mindestens 120 Stunden dauern und von einem zertifizierten Träger durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen sind in unserer IHK-zertifizierten Weiterbildung zum Digital Leader (IHK) erfüllt. Zudem sind auch Weiterbildungen, die bereits vor der Kurzarbeit begonnen wurden, durch die Agentur für Arbeit förderfähig (z. B. durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Höhe der Förderung beträgt, je nach Betriebsgröße, zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten und wird von der Agentur für Arbeit übernommen. Bis zum 31. Juli 2023 werden Ihnen als Arbeitgeber/-in zudem die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten erstattet, die sich in Kurzarbeit und gleichzeitig in einer beruflichen Weiterbildung befinden (§ 106a SGB III).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung auf Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit erfolgt bei Ihre zuständigen Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung der Anträge erhalten Sie hier oder telefonisch über den bundesweiten Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit unter 0800 4 5555 20.
Förderung durch Landesprogramme
Zusätzlich zu den bundesweiten Fördermöglichkeiten haben Sie als Unternehmer/-in die Möglichkeit, sich die IHK-zertifizierte Weiterbildung zum Digital Leader durch verschiedene Förderprogramme der Bundesländer fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Sie als Führungskraft bzw. als Arbeitgeber/-in als auch für Ihre Mitarbeiter. Die entsprechenden Landesprogramme finden Sie, übersichtlich sortiert nach Bundesländern sortiert, in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderung für Rehabilitanden
Wer wird gefördert?
Im Zuge der beruflichen Rehabilitation ist eine Weiterbildungsförderung für betreffende Mitarbeiter möglich, wenn: die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist, besondere Unterstützung zur Reintegration in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich ist oder der Arbeitsplatz durch die berufliche Rehabilitation erhalten werden kann. Sollten einer oder mehrere dieser Kriterien zutreffen, können Sie als Arbeitgeber/-in auf den möglichen Reha-Bedarf Ihrer betreffenden Mitarbeiter bei Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement hinweisen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben " (kurz LTA). Dazu gehören: Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung, berufliche Aus- und Weiterbildungen, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen und weitere Leistungen in Abstimmung mit dem zuständigen Träger.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Fall Ihres betreffenden Mitarbeiters und wird entsprechend bei folgendem Träger beantragt und übernommen: Deutsche Rentenversicherung (DRV), Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheit) und Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung.